Sanierungsmoderation Warten Sie nicht, bis die Bank es verlangt!

Aktuell drehen sich alle Diskussionen um den Lockdown und die neuen Gesetze zur Präventiven Restrukturierung. Die neuen Gesetze enthalten eine neue Regelung, der zu Unrecht wenig Beachtung geschenkt wird: Es geht um die Vorteile der Sanierungsmoderation. Höchste Zeit, dieses wichtige Thema zu beleuchten.

Das Szenario ist wohlbekannt: Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche oder finanzielle Schwierigkeiten, ist der Verlauf der Ereignisse immer ähnlich. Bevor die Hausbank die dringend benötigten neuen Mittel genehmigt, bittet sie freundlich, aber bestimmt, ein Gutachten vorzulegen oder einen unabhängigen Berater für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen an Bord zu holen.

Ohne "Zwangsberatung" kein Geld von der Bank

Nicht ganz zu Unrecht, denn in den meisten Fällen werden diese Gespräche zu einem Zeitpunkt geführt, an dem das Unternehmen bereits tief in der Krise steckt. Zähneknirschend muss der Unternehmer daher dem Bankbegehren zustimmen und eine Beratung engagieren.

Dementsprechend groß ist das Misstrauen, das dem Berater bzw. der Beraterin entgegenschlägt: Das Unternehmen fühlt sich von der Bank kontrolliert, obwohl das Beratungshonorar aus der eigenen Tasche gezahlt wird. Vertrauensbildende Maßnahmen zwischen Berater und Unternehmen kosten häufig wertvolle Zeit – wenn denn das Misstrauen überhaupt vollständig abgebaut werden kann.

Sanierungsmoderation als neue Alternative

Eine Alternative zu einer solchen zwangsverordneten Sanierungsberatung durch die Bank sieht das SanInsFoG vor. Unternehmen, die nicht offensichtlich zahlungsunfähig oder (insolvenzrechtlich) überschuldet sind, können künftig eine sogenannte Sanierungsmoderation beim zuständigen Gericht beantragen. Erforderlich sind hierzu lediglich eine Erläuterung zum Gegenstand des Unternehmens und zu den bestehenden Schwierigkeiten sowie ein Verzeichnis der Gläubiger und Angaben zum Vermögen.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Bestellung eines Sanierungsmoderators bzw. einer Sanierungsmoderatorin durch das Gericht. Die Öffentlichkeit erfährt von dieser Bestellung nichts, wodurch ein möglicher Reputationsschaden für das Unternehmen verhindert werden soll. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass die Moderation auf maximal drei Monate beschränkt ist, in Ausnahmefällen jedoch um weitere drei Monate erweitert werden kann.

Unterstützung ohne Interessenkonflikt

Im Gegensatz zum bisherigen „Hausbank-Modell“ ist in dieser Konstellation für alle Beteiligten bereits von Beginn an ersichtlich, dass die Beratung in unabhängiger und neutraler Positionierung erfolgt. Das Gericht wird vom Berater monatlich über den Fortgang der Sanierungsmaßnahmen informiert. Sollte trotz dieser Berufung durch eine neutrale Stelle kein Vertrauensverhältnis zwischen Moderator*in und Unternehmer*in entstehen, kann die Beratung vom Unternehmen jederzeit – auch ohne Begründung – wieder abberufen werden. Daraus, so das Gesetz, entstehen dem Unternehmen keine Nachteile. Auch dies ist ein – wenn auch eher „gefühlter“ – Vorteil gegenüber dem „Hausbank-Modell“.

Honorare gesetzlich gedeckelt

Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen werden von einer weiteren Regelung profitieren: Die Vergütung für die Sanierungsmoderation soll gedeckelt sein. Dies führt zu kalkulierbaren Aufwänden, auch wenn der Deckelbetrag von KMU wahrscheinlich als relaitv hoch angesehen wird. Hier ist jedoch davon auszugehen, dass sich nach einer Anlaufzeit ein Marktpreis entwickeln wird, den KMU und Berater als angemessen betrachten.  

Die Sanierungsmoderation eröffnet damit die Chance, dass insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen frühzeitig professionelle und unabhängige Unterstützung erhalten, die ihnen bei der Ausarbeitung des Sanierungskonzeptes und bei Verhandlungen mit Gläubigern und Banken als neutrale Dritte Stelle zur Seite steht – ohne Zwang, unter neutraler Beobachtung des Gerichtes und mit der Möglichkeit, sich jederzeit wieder zu trennen.

Vermittlung ohne "harte" Instrumente der Insolvenz

Gelingt es der Sanierungsmoderation, erfolgreich zwischen den Interessen des Schuldners und der Gläubiger zu vermitteln, werden die „harten“ Instrumente der Insolvenz oder des neuen Präventiven Restrukturierungsrahmens (Restrukturierungs- und Stabilisierungsinstrumente) nicht benötigt. Dazu zählt unter anderem, dass gegen die Stimme einzelner Gläubiger vorgegangen werden kann. Dies kann gegenüber den Gläubigern im Verlauf einer Moderation zu einem gewichtigen Argument werden.

Nichts verloren, wenn es schiefgehen sollte

Und wenn die Sanierungsmoderation nicht erfolgreich ist und keine Einigkeit herbeigeführt werden kann? Dann besteht für das Unternehmen immer noch die Möglichkeit, auf den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen umzusteigen. Viele dazu erforderliche Vorarbeiten sind dann bereits geleistet.

Bis nächste Woche. Bleiben Sie gesund und wachsam – es geht schließlich um Ihr Unternehmen.

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